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Maßnahmen zur Sicherung der Hebammenversorgung schnell umsetzen

„Hebammen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung in einer Kommune“, erklärt Esther Kalveram, gesundheitspolitische Sprecherin der Kasseler SPD-Fraktion. Angesichts ohnehin knapp bemessener Honorare für die Hebammentätigkeit seien ansteigende Berufshaftpflichtkosten für freiberufliche Hebammen existenzgefährdend. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Wahlfreiheit schwangerer Frauen, wie und wo sie ihr Kind gebären möchten, in Gefahr sei. Das sei nicht hinnehmbar.

„Wir unterstützen die Forderung der Hebammen nach einer gesicherten und angemessenen Honorierung ihrer Arbeit und nach beruflichen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, freiberufliche Geburtshilfe weiterhin anzubieten“, so Kalveram.

Die SPD-Fraktion Kassel begrüße in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat am 11. Juli ein neues Gesetzvorhaben beschlossen habe, in dem sichergestellt werden soll, dass Hebammen ab 2015 einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Berufshaftpflichtprämie gegenüber dem GKV-Spitzenverband erhalten. Zur kurzfristigen Entlastung gegenüber den schon in diesem Sommer angestiegenen Versicherungsprämien seien die Krankenkassen verpflichtet worden, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

„Uns ist es wichtig, dass in Kassel Frauen auch weiterhin ein breites Angebot aller möglichen Arten der Geburtshilfe erhalten“, so Kalveram. „Daher fordern wir den Gesetzgeber auf, den Beschluss des Bundesrates zügig umzusetzen und langfristig sicherzustellen, dass der Beruf der freiberuflichen Hebammen gesichert wird“, erklärt die Sozialdemokratin. Dazu gehöre auch, das Aufgabenfeld der Hebammen im SGB V den aktuellen Erfordernissen anzupassen, insbesondere die EU Richtlinien umzusetzen.