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Rad-Highways bringen nicht den gewünschten Effekt

„Die SPD-Fraktion im Kasseler Rathaus bringt ihr Befremden über den vorliegenden Änderungsantrag der zukünftigen Jamaika-Koalition zum Haushaltsplanentwurf 2023 zum Ausdruck, indem Grüne, CDU und FDP gemeinsam fordern, den Haushalt, um den Betrag von EUR 50.000 zu erhöhen, um Verkehrsplanung zu betreiben“, so der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Sascha Gröling.

Mit Beschlusslage vom September 2019 stehen für den Ausbau des Radverkehrs im Stadtbereich Kassel, unter der Einrechnung von Fördergeldern, insgesamt EUR 66 Mio. zur Verfügung. „Da erklärt es sich wohl kaum, insbesondere wenn man diese Gelder schon zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollumfänglich auszugeben vermag, warum es nun noch zusätzlich EUR 50.000 benötigt, um mögliche Strecken für sogenannte Rad-Highways zu identifizieren“, so Gröling weiter.

Rad-Highways sind momentan für Städte wie Basel, Stuttgart und Hamburg in der kommunalen Befassung.

Da die Rad-Highways durchgängig befahrbare Strecken von mindestens 1 Kilometer abbilden, eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 20 km/h gewährleisten und dabei möglichst keine starken Steigungs- und Gefällstrecken beinhalten sollten, käme deren Umsetzung zweifelsohne nur an den Ein- und Ausfallstraßen zu einer Umsetzung.

Diese Strecken sind aber bereits auch von dem dort gut ausgebauten ÖPNV, insbesondere der Tram frequentiert. Da diese Rad-Highways in einer Hochbauweise ab 5 m lichter Höhe umgesetzt werden, ist an den vorgenannten Strecken die Anbringung der vorhandenen Oberleitungen der Tram einzuplanen.

Baulich würden sich solche Rad-Highways zwischen dem ersten und zweiten Stockwerk der angrenzenden Wohnbebauung, also auf Höhe von Schlaf-, Wohnzimmerfenstern oder Balkonen wiederfinden. Dies bedeutet für die Anwohnerinnen und Anwohner, neben der jetzt schon vorhandenen Lärmbelastung, auch noch eine Einschränkung ihres direkten Wohnbereiches.

„Dadurch, dass die FDP zunächst überhaupt keine Verkehrsversuche durchführen lassen wollte, nunmehr aber EUR 50.000 sozusagen als Ausgleich für die Rücknahme ihres eigenen Antrages erhält, zeugt dies nicht von einem sorgsamen Umgang mit Steuergeldern und in den möglichen Auswirkungen des vorliegenden Änderungsantrages auch nicht im Umgang mit den Sorgen der Menschen vor Ort“, sagt Gröling abschließend.