SPD-Fraktion für Verursacherprinzip bei Kosten für Waffenkontrollen

„Jetzt liegt der Ball bei Landesregierung und dem Landesgesetzgeber“, so der SPD-Stadtverordnete Norbert Sprafke nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der bis zum Juni 2013 von der Stadt erhobenen Gebühren für verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern. „Privater Besitz von Schusswaffen ist ein tolerierter Ausnahmezustand und liegt nicht im Interesse der Allgemeinheit.“

Es sei fair und angemessen, dass die damit verbundenen Kosten von den Waffenbesitzern selbst getragen werden und nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt würden. Von diesem Grundsatz sei das Land Hessen im Juni 2013 abgewichen und habe die Waffenbesitzer in Hessen gegenüber der Waffenkostenverordnung des Bundes, die diese Gebührenerhebung vorsieht, bessergestellt.

Das Land müsse jetzt den alten Rechtszustand wieder herstellen und den Kommunen ermöglichen, die Kosten der Kontrollen den Waffenbesitzern aufzuerlegen. „Die Waffenbesitzer von den Kosten ihres Waffenbesitzes zu entlasten, ist eine unangemessene Privilegierung dieses Personenkreises mit einem teuren Hobby“, so der Stadtverordnete abschließend.