Extremismusklausel

Die Abschaffung der sog. Extremismusklausel stärkt die zivilgesellschaftliche Abwehr des Rechtsextremismus, so Norbert Sprafke. Die von der Familienministerin Schröder eingeführte Klausel war eine Misstrauenserklärung gegen alle Verbände, Vereine und Initiativen, die seit vielen Jahren erfolgreich gegen rechtsextremistische Bestrebungen arbeiteten. Sie habe nichts genutzt und die Arbeit für Demokratie und Toleranz der für die Bundesprogramme „Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken“, „Initiative Demokratie Stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ behindert.

Auch Initiativen in Kassel und der Region seien jetzt positiv davon betroffen. Mit der Abschaffung dieser Klausel finden die Arbeit und das Engagement der zivilgesellschaftlichen Initiativen endlich die gebührende Anerkennung. Das wirkliche Problem im Kampf gegen den Rechtsextremismus und den rechtsextremen Terror war in letzten Jahren die fehlende Entschlossenheit und Fähigkeit der zuständigen Behörden. „Deshalb ist es richtig und gut, dass die neue Familienministerin Schwesig diese Klausel abgeschafft hat“, sagt Sprafke.