Bundesregierung
behindert Kampf gegen Nazi-Terror vor Ort
"Durch
das reale Handeln der Bundesregierung wird deutlich, dass
trotz 160 Opfern des rechten Terrors in den letzten Jahren
der Kampf gegen den rechten Terror und sein Umfeld nicht
ernst genommen wird und die Bundesregierung auf dem rechten
Auge blind und der rechte Arm lahm ist", so Norbert
Sprafke, Fachsprecher für bürgerschaftliches
Engagement der SPD- Stadtverordnetenfraktion.
Dies
werde besonders deutlich an der mangelnden Unterstützung
der Bundesregierung für die Kommunen und die zivilgesell-
schaftlichen Initiativen im Bereich der Extremismusprävention.
Die Bekämpfung des Nazismus und des nazistischen
Terrors müsse auf drei Ebenen geführt werden.
Einerseits die Verfolgung terroristischer Gewalt und die
Zerstörung terroristischer Strukturen und der Auflösung
legaler Organisationen wie der NPD. Besonders wichtig
sei aber, dass die Bürgerinnen und Bürger in
die Lage versetzt werden, mit zivilgesellschaftlichen
Initiativen das mentale Umfeld auszutrocknen. "Durch
das Verbot faschistischer Organisationen verschwindet
das rassistische und antidemokratische Gedankengut nicht
von allein", betont der Stadtverordnete. Das mentale
Umfeld fördere und unterstütze den organisierten
und den Straßenterror.
Es
sei deshalb unverständlich, dass die Bundesregierung
und die schwarz-gelbe Mehrheit durch Kürzung von
Mitteln in diesem Bereich die zivilgesellschaftlichen
Initiativen behindere und diskriminiere. Die Kommunen
benötigten ausreichende Mittel für die Prävention
und die Initiativen eine finanzielle Planungs-
sicherheit, um Projekte und Programme gegen Rechts-
extremismus langfristig etablieren und ausbauen zu können.
"Es ist nicht zu verstehen, warum Kommunen im Kampf
gegen den sog. Linksextremismus 10% der Finanzierung tragen
müssen, im Bereich des Rechtsextremismus allerdings
50%", so Sprafke. Auch die Mittel für die Bundeszentrale
für politische Bildung seien gekürzt worden.
Außerdem behindere die Bundesregierung Initiativen
und Projekte durch unsinnige Schnüffelei. So müssten
diese Initiativen quasi eine Wohlverhaltens-Klausel akzeptieren,
um gefördert zu werden.
Sprafke
weist abschließend darauf hin, dass zu der Austrock-
nung des mentalen Umfeldes auch eine Änderung des
§ 86 StGB gehöre, damit der Handel und die Verbreitung
von Nazi-Material eindeutig verboten wird. Das würde
auch das Ärgernis für jeden Demokraten, dass
auf der Waffenmesse in Kassel solches Material gehandelt
wird, beseitigen und der Waffenschau die Attraktivität
für das Nazi-Publikum nehmen.