Pressemitteilung v. 14.6.2010
 


Rückwirkende Erstattung der Unterkunftskosten zeitnah umsetzen

Für eine rückwirkende Erstattung der Differenz zwischen Pauschale und angemessenen Unterkunftskosten bereits ab dem 01.07.2009 setzt sich die SPD-Fraktion ein.

„Nachdem im Juli vergangenen Jahres das Bundessozialgericht entschieden hat, dass die Pauschalierung der Unterkunftskosten für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II nicht mehr als gesetzeskonform angesehen wird, müssen Empfänger dieser Leistungen so gestellt werden, als wäre bereits im Juli 2009 das System in Kassel umgestellt worden“, erklärte der sozial-
politische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Günther Schnell.

Verständnis äußert die Fraktion dafür, dass die Umstellung eine gewisse Zeit in Anspruch genommen habe, zumal die Unter-
kunftskosten von 17.000 Leistungsempfängern hätten neu berechnet und überprüft werden müssen und die Begründung des Urteils erst im Herbst vorgelegen habe. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass Leistungsempfänger schlechter gestellt würden.

Natürlich werde bei denjenigen, deren Pauschale höher als die tatsächlichen Unterkunftskosten gewesen seien, nichts zurückgefordert: Wer im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Pauschale das Geld bereits anderweitig verplant habe, müsse nicht mit Rückzahlungen rechnen, so der sozialpolitische Sprecher. Die SPD-Fraktion plädiert dafür, die Nachzahlung nicht von einem Antrag abhängig zu machen, sondern bei der nächsten Festsetzung der Unterkunftskosten von Amts wegen zu berücksichtigen. Dies erspare den Betroffenen zusätzliche Behördengänge und stelle sicher, dass auch jeder die Nach-
zahlung erhalte, dem sie zustehe.

Mit einem Berichtsantrag bittet die SPD-Fraktion den Magistrat um Auskunft nach den Sommerferien, wie weit die Umsetzung der Nachzahlung gediehen sei.

 
 
   
 

Dr. Günther Schnell

 
© SPD-Fraktion Kassel