Rückwirkende
Erstattung der Unterkunftskosten zeitnah umsetzen
Für
eine rückwirkende Erstattung der Differenz zwischen
Pauschale und angemessenen Unterkunftskosten bereits ab
dem 01.07.2009 setzt sich die SPD-Fraktion ein.
Nachdem
im Juli vergangenen Jahres das Bundessozialgericht entschieden
hat, dass die Pauschalierung der Unterkunftskosten für
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II nicht mehr
als gesetzeskonform angesehen wird, müssen Empfänger
dieser Leistungen so gestellt werden, als wäre bereits
im Juli 2009 das System in Kassel umgestellt worden,
erklärte der sozial-
politische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Günther
Schnell.
Verständnis
äußert die Fraktion dafür, dass die Umstellung
eine gewisse Zeit in Anspruch genommen habe, zumal die
Unter-
kunftskosten von 17.000 Leistungsempfängern hätten
neu berechnet und überprüft werden müssen
und die Begründung des Urteils erst im Herbst vorgelegen
habe. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass
Leistungsempfänger schlechter gestellt würden.
Natürlich
werde bei denjenigen, deren Pauschale höher als die
tatsächlichen Unterkunftskosten gewesen seien, nichts
zurückgefordert: Wer im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit
der Pauschale das Geld bereits anderweitig verplant habe,
müsse nicht mit Rückzahlungen rechnen, so der
sozialpolitische Sprecher. Die SPD-Fraktion plädiert
dafür, die Nachzahlung nicht von einem Antrag abhängig
zu machen, sondern bei der nächsten Festsetzung der
Unterkunftskosten von Amts wegen zu berücksichtigen.
Dies erspare den Betroffenen zusätzliche Behördengänge
und stelle sicher, dass auch jeder die Nach-
zahlung erhalte, dem sie zustehe.
Mit
einem Berichtsantrag bittet die SPD-Fraktion den Magistrat
um Auskunft nach den Sommerferien, wie weit die Umsetzung
der Nachzahlung gediehen sei.