„Nachdem Herr Hoppe nun Revision eingelegt hat und ein weiteres Verfahren gegen ihn in Fulda läuft, erwarten wir von ihm, dass er sein Mandat bis zur vollständigen Klärung ruhen lässt“, dies fordert Dr. Günther Schnell, der Fraktionsvorsitzende der SPD. Man habe Hoppe ganz bewusst eine gewisse Zeit gelassen, sich nach dem Urteilsspruch zu sortieren und die richtigen Schlussfolgerungen aus der, wenn auch nicht rechtskräftigen, Verurteilung zu ziehen. Wenn auch natürlich hier die Unschuldsvermutung gelte, erwarte die Fraktion von Hoppe, dass er bis zur Klärung der Vorwürfe, sein Mandat ruhen lasse.

Allerdings mache es nicht den Anschein, dass Hoppe sein Verhalten für unvereinbar halte mit den Ansprüchen, die die Kasseler Wählerinnen und Wähler an das Kasseler Stadtparlament haben dürfen. „Wer moralisierend in der Kasseler Kommunalpolitik auftritt, sollte seinen eigenen Maßstäben auch standhalten können“, sagt Schnell weiter und fügt an, dass dies momentan bei Hoppe nicht der Fall sei. Er gehe weiterhin davon aus, dass Hoppe spätestens nach dem Revisionsverfahren und dem Urteil in Fulda unaufgefordert die notwendige Entscheidung trifft und sich, sollte die Verurteilung bestätigt werden, aus der Kasseler Kommunalpolitik zurückziehe, da eine rechtskräftige Verurteilung nicht nur Hoppes persönlichem Ansehen schade, sondern der Stadtverordnetenversammlung in Gänze.